Allgemeine Reisebedingungen
der Schwerin Plus Touristik-Service GmbH
1.
Reisevertrag/Anmeldung
Mit
der Reiseanmeldung bietet der Reisende der Schwerin
Plus Touristik-Service GmbH den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich
vorgenommen werden und gilt auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmern. Mit Übersendung einer
Buchungsbestätigung ist die Reiseanmeldung als Vertrag
zwischen uns wirksam.
Bei
Buchungen von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen
Reisen
(Bsp. Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrages
nach den für die Reise geltenden künftigen Katalogbeschreibungen.
Alle unsere Reisen sind insolvenzversichert.
2.
Bezahlung
Unmittelbar
nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von
10% des Reisepreises zu leisten; höchstens jedoch EUR
250,- p. P. Die Restzahlung zum vollständigen Reisepreis
ist 29 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie Ihre vollständigen
Reiseunterlagen. Bei Kurzfristbuchungen vereinbart Schwerin
Plus mit dem Gast die jeweilige Zahlungsmodalitäten.
Wenn
der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Unverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es lag nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter
Reisemangel vor.
3.
Leistungen
Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hieraus bezugnehmenden
Angaben der Reisebestätigung.
Die
in dem gültigen Prospekt enthaltenen Angaben sind verbindlich.
Schwerin
Plus behält sich jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende
vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt der Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang
möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbartem
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall
sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
5.
Rücktritt / Umbuchung
Sie
können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Erklärung bei uns. Bei Rücktritt
sowie bei Nichtantritt der Reise gelten je Buchung folgende
Stornobedingungen:
|
bis 35 Tage vor Reisebeginn
|
=
10 % (mindestens aber 50,00EUR) |
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von
34. bis 22. Tag
|
=
15 % |
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von
21. bis 15. Tag
|
=
30 % |
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von
14. bis 7. Tag
|
=
45 % |
|
ab
6. Tag
|
=
55 % |
|
am
Tag des Reisebeginns,
bei Nichtantritt bzw. bei
Stornierung nach Reisebeginn
|
=
75 % des Preises,
jeweils auf volle EUR aufgerundet
|
Wir
empfehlen dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Für Umbuchungen hinsichtlich der Reisetermins, des Reiseziels
und der Unterkunft bis 35 Tage vor Reisebeginn wird eine Gebühr
von 15,00 EUR erhoben. Spätere Umbuchungen können
nur nach Stornierung des Reisevertrages und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Tritt ein Dritter in
den Vertrag mit ein, so haftet dieser und der ursprüngliche
Anmelder für den Reisepreis und die durch Eintritt des
Dritten entstehende Mehrkosten.
Falls
Schwerin Plus aus Gründen, die nicht in unserem
Einflussbereich liegen, die Reise absagen muss, erfolgt eine
Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge.
Selbstverständlich erhält der Kunde ein vergleichbares
Ersatzangebot.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
6.
Mitwirkungspflicht
Die
aufgeführten Mietobjekte sind mit größtmöglicher
Sorgfalt ausgesucht. Wird trotzdem eine Reise infolge eines
Mangels beeinträchtigt, ist der Reisende verpflichtet,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten
und seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
7.
Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir
können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
*)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
**)
bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In
jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie sofort davon unterrichten;
***)
bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde.
Sie
erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in
Höhe von 10,- EUR erstattet, sofern Sie von einem evtl.
Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen
Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
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