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Allgemeine Reisebedingungen
der “Schwerin Plus” Touristik-Service GmbH

1. Reisevertrag/Anmeldung

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende der “Schwerin Plus” Touristik-Service GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden und gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Mit Übersendung einer Buchungsbestätigung ist die Reiseanmeldung als Vertrag zwischen uns wirksam.

Bei Buchungen von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen

(Bsp. Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrages nach den für die Reise geltenden künftigen Katalogbeschreibungen. Alle unsere Reisen sind insolvenzversichert.

2. Bezahlung

Unmittelbar nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten; höchstens jedoch EUR 250,- p. P. Die Restzahlung zum vollständigen Reisepreis ist 29 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie Ihre vollständigen Reiseunterlagen. Bei Kurzfristbuchungen vereinbart “Schwerin Plus” mit dem Gast die jeweilige Zahlungsmodalitäten.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Unverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es lag nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hieraus bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.

Die in dem gültigen Prospekt enthaltenen Angaben sind verbindlich.

“Schwerin Plus” behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.

5. Rücktritt / Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei uns. Bei Rücktritt sowie bei Nichtantritt der Reise gelten je Buchung folgende Stornobedingungen:

bis 35 Tage vor Reisebeginn
= 10 % (mindestens aber 50,00EUR)
von 34. bis 22. Tag
= 15 %
von 21. bis 15. Tag
= 30 %
von 14. bis 7. Tag
= 45 %
ab 6. Tag
= 55 %
am Tag des Reisebeginns,
bei Nichtantritt bzw. bei
Stornierung nach Reisebeginn

= 75 % des Preises,
jeweils auf volle EUR aufgerundet


Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung. Für Umbuchungen hinsichtlich der Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 35 Tage vor Reisebeginn wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben. Spätere Umbuchungen können nur nach Stornierung des Reisevertrages und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haftet dieser und der ursprüngliche Anmelder für den Reisepreis und die durch Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Falls “Schwerin Plus” aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, die Reise absagen muss, erfolgt eine Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge. Selbstverständlich erhält der Kunde ein vergleichbares Ersatzangebot.

Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

6. Mitwirkungspflicht

Die aufgeführten Mietobjekte sind mit größtmöglicher Sorgfalt ausgesucht. Wird trotzdem eine Reise infolge eines Mangels beeinträchtigt, ist der Reisende verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

7. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

*) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

**) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie sofort davon unterrichten;

***) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.

Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 10,- EUR erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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