![]() Verkauf von Grundstücken aus dem Sanierungsvermögen der Stadt Parchim |
| Die Stadt Parchim beabsichtigt, in ihrem Eigentum befindliche Grundstücke in den Sanierungsgebieten "Östliche Altstadt" und dessen Erweiterungsgebiet zu veräußern. Wichtigste Voraussetzung für die Veräußerung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet an einen Interessenten ist dessen Bereitschaft, die Sanierungszielsetzungen und die im Rahmenplan formulierten Vorgaben (z.B. Baulückenschließung nach abgestimmten Konzept, Modernisierung, Instandsetzung, Gestaltung und Nutzung nach entsprechenden Auflagen) umzusetzen. | |
| Der Verkauf der nachfolgend beschriebenen Objekte unterliegt bestimmten sanierungsrechtlichen Vorschriften. So wurde beispielsweise bei allen Grundstücken der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte objektiv ermittelt. Dieser legt den Verkehrswert des Grundstückes fest. Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass sanierungsbedingte Werterhöhungen unberücksichtigt bleiben. Dadurch will der Gesetzgeber spekulative Grundstücksveräußerungen mit Hilfe der Städtebauförderung verhindern. | |
| Beim Verkauf von Gebäuden aus dem
Sanierungsvermögen der Stadt Parchim werden die Bewerber nach folgenden
Kriterien berücksichtigt: - am Kauf interessierte Mieter - am Kauf interessierte Pächter - am Kauf interessierte Gewerbetreibende - Bürger der Stadt Parchim - Investoren |
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| Weitere Auskünfte erteilt auf Anfrage: | |
| Stadt
Parchim Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung mit Bauverwaltung, Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau, Grünflächen Cordesiusstraße 2 19365 Parchim |
Tel.: 03871 71-221 Fax: 03871 71-222 E-Mail: fb6@parchim.de |