| Wer sich für eine Wohnung im
Schloss Lelkendorf entscheidet, beteiligt
sich an einer Gemeinschaft von Eigentümern,
um ein Stück Schloss zu erwerben und
gemeinsam das Schloss mit seiner Parkanlage
zu erleben. In
diesem Sinne ist es voranging eine konsumtive
Entscheidung, und nicht als Steuerabschreibungsmodel
gedacht. Ein
altehrwürdiges Haus aus Familienbesitz findet hier eine neue Nutzung
durch mehrere Eigentümer. Ein Schloss -
geeignet für 17 Wohnungen - von einer Familie zu nutzen,
ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Es
nicht zu nutzen und dem Verfall preiszugeben
wäre aber wiederum eine Kulturschande. Was ist da naheliegender als der
Gedanke, die Wohnnutzung mit Menschen zu teilen, die den Reiz, ein
Stück Schloss zu bewohnen, ebenso verspüren; den Reiz, in einem
atmosphärereichen Ambiente zu leben, das die Romantik der Geschichte
dieses über 775 Jahre alten Prachtbaus ausstrahlt. |
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